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Allgemeine Geschäfts- und Ausstellungsbedingungen
Veranstalter
Reno Müller
Richard-Wagner-Str. 56
47799 Krefeld
Tel./Fax 02151-594535
Email: renomueller@t-online.de
Anmeldung
Die Anmeldung zur Ausstellung / Messe / Markt erfolgt durch Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Standanmeldung, eventuelle Mitaussteller sind hierbei anzugeben.
Zulassung
Nach erfolgter Standanmeldung durch den Aussteller entscheidet der Veranstalter durch Zusendung des Standmietvertrages über die Zulassung. Waren, Dienstleistungen und Mitaussteller gelten nur als zugelassen, wenn diese ausdrücklich im Standmietvertrag vermerkt sind.
Der Veranstalter ist berechtigt, das Teilnehmerfeld grundsätzlich einzuschränken bzw. einzelnen Ausstellern die Teilnahme zu verweigern.
Vertragsauflösung
Eine Aufhebung des Standmietvertrages bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Eine Rückzahlung der Standmiete unter Abzug von 25 % als Kostenbeitrag kann nur für den Fall einer Neuvermietung erfolgen.
Ändert der Veranstalter Art und Umfang der Ausstellungsfläche erheblich gegenüber dem Standmietvertrag ab, so steht dem Aussteller eine Woche nach schriftlicher Mitteilung dieser Änderungen durch den Veranstalter ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Rückzahlung der Standmiete zu.
Konkurrenzausschluss
Ein Konkurrenzausschluss darf nicht erwartet und zugesagt werden. Eine Begrenzung der Anzahl von direkten Mitbewerbern erfolgt nur, wenn dies dem Erfolg der Veranstaltung dient. Der Veranstalter bemüht sich, durch die entsprechende Auswahl der Aussteller den Erfolg der Teilnehmer zu sichern.
Standänderung
Ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters darf der Aussteller seinen Stand weder tauschen, teilen, verlegen noch Dritten überlassen. Eine Änderung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen über die Angaben im Standmietvertrag hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Höhere Gewalt / Besondere Veränderungen
Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder anderer, von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, die Messe bzw. Ausstellung abzusagen, zu verlegen oder durch Änderung des Beginns bzw. Endes zu verkürzen, so erwachsen dem Veranstalter und dem Aussteller hieraus keine gegenseitigen Schadenersatzansprüche.
Muss die Absage im Zeitraum von 60 Kalendertagen bis 30 Kalendertagen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, so beträgt der Kostenbeitrag der Aussteller 25 % der vereinbarten Standmiete. Bei Absage im Zeitraum von 29 Kalendertagen bis zum Tag vor Beginn der Veranstaltung beträgt der Kostenbeitrag 50 % der vereinbarten Standmiete. Bei Absage und Unterbrechung während der Veranstaltungszeit tritt eine Ermäßigung der vereinbarten Standmiete nicht ein.
Gewährleistung
Reklamationen in Bezug auf die Ausstellungsfläche sind dem Veranstalter unverzüglich bei Beginn des Standaufbaus mitzuteilen. Spätere Reklamationen führen nicht zu Ersatzansprüchen gegen den Veranstalter.
Haftung
Gegenüber Ausstellern, die nicht Kaufleute im Sinne des HGB sind, haftet der Veranstalter nur für solche Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Veranstalters beruhen. Gegenüber Ausstellern, die Kaufleute sind, gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen mit der Maßgabe, dass für Schäden und Verluste an dem von den Ausstellern eingebrachten Gut, sowie an der Standeinrichtung in keinem Fall gehaftet wird. Das gleiche gilt für die von den Ausstellern, deren Mitarbeitern oder Beauftragten im Messegelände abgestellten Fahrzeuge. Ebenso sind von der Haftung mittelbare Schäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen.
Bewachung
Der Veranstalter sorgt für eine Bewachung außerhalb der Aufbau- bzw. Öffnungszeiten, Einzelheiten sind in den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung niedergelegt.
Standaufbau und Standabbau
Voraussetzung für den Bezug des Standplatzes ist die vollständige Bezahlung der Standmiete.
Die in der Besonderen Bedingungen genannten Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten, ein Abbau der Stände vor dem Ende der Veranstaltung ist nicht gestattet.
Anschlüsse
Für die vom Aussteller gewünschten Anschlüsse für Strom und Wasser werden ggfs. mangels Zähler pauschale Verbrauchsberechnungen vorgenommen.
Reinigung
Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern.
Der gesamte anfallende Müll der Aussteller
ist von den Ausstellern selbst zu entsorgen.
Die Teilnehmer/Besucher erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht und gewerblich genutzt werden.
Werbung
Werbematerialausgabe und die Ansprache der Besucher durch fachkundiges Standpersonal ist in unmittelbarer Nähe des Standes gestattet. Das Verteilen von Werbematerial im weiteren Veranstaltungsgelände sowie die Anbringung von Prospekten an Kraftfahrzeugen im Bereich der Besucherparkplätze ist unerwünscht, der Veranstalter kann Unterlassung verlangen.
Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, firmenbezogene Angaben wie Name, Adresse etc. in der Veranstalterhomepage sowie einem Ausstellerverzeichnis zu veröffentlichen.
Erfüllungsort,anzuwendendes Recht, Gerichtstand
Krefeld ist Erfüllungsort, auch für sämtliche Zahlungspflichten. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit der Aussteller Kaufmann ist, wird Krefeld als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Schlußbestimmungen
Vorstehende Bedingungen gelten als wesentlicher Bestandteil des Standmietvertrages. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderungen einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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